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A. Gemeinsame Bestimmungen
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwi- schen der Ruhmservice GmbH (nachfolgend RS genannt) und ihren Kunden Anwendung. RS erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Sollten ein- zelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Hiervon abweichende Bestimmungen, insbesondere AGB des Kunden, sind nur ver- bindlich, sofern sie dem Erfordernis der Schriftlichkeit entsprechen und von RS schriftlich geneh- migt worden sind. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von RS öffentlich einsehbar. Auf Verlangen werden diese dem Kunden auf digitalem Weg als PDF zugestellt.
B. Geheimhaltung und Sorgfaltspflicht
RS behandelt die Informationen, die ihr im Rahmen der übertragenen Aufträge und Projekte bekannt werden, vertraulich. Auf Kundenwunsch werden Vereinbarungen zur Geheimhaltung unterschrie- ben. RS verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszu- führen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. RS verpflichtet sich dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichteten Tätigkeit.
C. Offerten & Auftragsbestätigung
RS erstellt ihre Offerten auf der Grundlage der ihr überlassenen Briefings, Vorlagen, Spezifizierun- gen und Daten. Soweit RS Offerten aufgrund ungenauer und unvollständigen Vorgaben erstellen muss, sind die darin genannten Preise als reine Richtpreise zu verstehen. Preise für einzelne Positi- onen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot. Unbefristete Offerten haben, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, wäh- rend maximal 60 Tagen Gültigkeit. Eine Offerte wird für RS erst nach der durch den Kunden unter- schriebenen Auftragsbestätigung verbindlich. Bestellt der Kunde innerhalb eines Projektes zusätzli- che Dienstleistungen (z.B. Material, Zusatzleistungen, zusätzliche Visualisierungen, Transporte etc.), welche nicht offeriert wurden, werden diese in der Schlussrechnung nach effektivem Auf- wand verrechnet. Mehraufwendungen werden vor Erledigung dem Kunden offeriert und erst nach Genehmigung ausgeführt. Innert nützlicher Frist erhält der Kunde die Mehrkosten mittels einer schriftlich kommunizierten Kostenschätzung. Die Preisangaben zu Produkten und Dienstleistungen basieren auf dem aktuellen Informationsstand sowie der entsprechenden Beschreibung und Aus- führung im Kostenvoranschlag.
D. Präsentationen und Projektanfragen
Für Projekt, Mandats und weitere Anfragen sämtlicher Art (Entwurfs- bzw. Konzept- Präsentatio- nen) steht RS eine angemessene Kostenvergütung zu und basiert auf den üblichen Stundenansät- zen der Ruhmservice GmbH. Diese Entschädigung soll einen Kostenbeitrag zu Personal- und Sach- aufwand von RS für die Erarbeitung der Präsentation (Skizzen, Beratung, Entwicklung, 3D-Visuali- sierungen etc.) sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen (Prototypen, Muster) decken. Ist das mögliche Auftragsvolumen nicht bekannt, so liegt die Abgeltung erfahrungsgemäß für größere Aus- arbeitungen im Rahmen von ca. 5‘000–15‘000 CHF, exkl. MwSt. Der genaue Umfang (Schätzung Stundenaufwand und Materialaufwand) ist vorab zu definieren und zu offerieren und hängt vom Kundenbriefing ab. Erhält RS nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Rechte, Ideen und Leistungen bei RS. Die Unterlagen sind unverzüglich und vollständig zurückzugeben und dürfen durch den Anfrager nicht genutzt werden. Mit der Bezahlung der Projekt-Fee (Vergütung) wird kein Urheberrecht, Copyright oder Designrecht an den Kunden übertragen. Dies ist separat abzugelten. Der Kunde kann die Rechte der präsentierten Ideen und Inhalte gegen Entgelt erwerben. Wird die Projektierung und deren Inhalte teilweise oder komplett ohne Auftragserteilung an RS eigenständig vom Auftraggeber umgesetzt ist in sämtlichen Fällen eine Projekt-Gebühr von 20% vom offerierten Netto Volumen des Projekts fällig.
E. Schriftliche Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss schriftlich (Brief/Mail) erfolgen und setzt immer automatisch voraus, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Das erste Beratungsgespräch (1h) in Bern oder telefonisch ist kostenlos. Weitere Briefings und Bera- tungen werden zu den üblichen Stunden-Ansätzen von RS verrechnet. Überschreitet eine Beratung für ein Vorprojekt oder eine Offerten Stellung diese kostenlose Phase, verrechnet RS diese zu den üblichen Stundenansätzen.
F. Mitwirkungspflicht für den Kunden
Der Kunde unterstützt RS bei der Erbringung der vereinbarten gewünschten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer schriftlicher Briefings, klarer Budgetvorgaben und Timings, von Instruktionen sowie Weiterleitung aller notwendigen Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichter- füllung der Mitwirkungspflicht oder verspäteten Informationen seitens des Kunden wird durch RS in Rechnung gestellt. Auch allfällige Projektänderungen und markante Veränderungen vom Auftrag nach Projektstart werden von RS verrechnet.
G. Rückzug Projekt und Projektabbruch und Projektverschiebung
Wird ein Projekt nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber ohne Verschulden von RS abge- brochen, verrechnet RS alle aufgelaufenen Leistungen plus 20% vom offerierten Projektgesamtvo- lumen. Sind Produktionen bereits in Auftrag gegeben, so sind diese durch den Kunden vollumfäng- lich zu den offerierten Konditionen zu entschädigen. Müssen bei einer Projektverschiebung durch den Kunden Produktionen eingelagert oder zurückgestellt werden, entstehen dem Kunden Mietkos- ten für den benötigten Lagerplatz. Diese betragen 55.00 CHF (exkl. MWSt.) pro Paletten Platz pro Monat. Dazu kommen noch die entstehenden Ein- und Auslagerungsaufwendungen sowie die Transporte.
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H. Zahlungskonditionen
Die Honorarleistungen werden monatlich und entsprechend den vertraglich vereinbarten Leis- tungsphasen verrechnet. Grundsätzlich gilt eine Anzahlung von 30%, bei Neukunden 50% auf das offerierte Honorarvolumen. Gestellte Akontorechnungen sind immer sofort zahlbar nach Erhalt. Beim Ausbleiben der Akontozahlungen innerhalb der gesetzten Frist von maximal 10 Arbeitsta- gen ab Rechnungsdatum hat RS das Recht, die Ausführung des beauftragten Projektes zu stoppen oder ganz zu sistieren. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Der Schlussrech- nungsbetrag in einem Projekt ist zahlbar, sofern nicht anders vereinbart, rein netto innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Nichtbezahlung der Rechnungen/Akontorechnungen innerhalb der offe- rierten Frist betragen die Verzugszinsen 7% auf den Rechnungsbetrag ab Rechnungsdatum. Diese Verzugszinsen werden separat verrechnet und gelten als geschuldet.
I. Haftung
RS haftet im Falle von Vertragsverletzungen und außervertraglichen Haftungstatbeständen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorbehalten bleiben alle weitergehenden Haftungsübernahmen durch RS in den vorliegenden AGB oder aus schriftlichen Verträgen.
K. Versicherung
RS verfügt über eine Haftpflichtversicherung bis zu einer Schadenssumme von 5’000’000 CHF. Der Kunde verpflichtet sich für Personen, welche unter seiner Verantwortung stehen und für von ihm oder von Dritten eingebrachtes Material, Objekte, Infrastruktur und Weiteres welches im Zusam- menhang mit dem Projekt / Auftrag steht, die entsprechenden Haftpflicht- und übrigen Versiche- rungen deckend abzuschließen (betrifft alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
L. Urheber- und andere Schutzrechte von RS
Sofern schriftlich keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, verbleiben sämtliche Rechte (insbes. Copyright und Urheber-, Design-, Muster- und Modellrechte) bei RS. Wurde ein Übergang genannter Rechte auf den Kunden schriftlich vereinbart, erfolgt dieser erst nach voll- ständiger Bezahlung des gesamten Honorars. Die Nutzung der von RS erarbeiteten Designs, Ideen und Studien steht dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags zu. Soweit keine andere Abmachung erfolgt, bezieht sich die Nutzung auf die Erstverwendung im Einsatz; Folgenutzungen wie eigene Nachproduktionen, sprich Nachbauten sind ausgeschlossen. Werden Auftragsunterlagen dem Auf- traggeber ganz oder teilweise ausgehändigt, so dürfen diese vom Auftraggeber ausschließlich im Rahmen des Auftrags genutzt werden; insbesondere dürfen diese Unterlagen nicht für andere Zwe- cke oder durch andere Produzenten verwendet werden. Der Auftraggeber hat RS über weitere Nut- zungen zu unterrichten. Bei mehrfacher Implementierung der Designlösungen wird zusätzlich ein Nutzungshonorar in Rechnung gestellt. Bei Fremdproduktionen ist eine Lizenzgebühr fällig. Die Höhe beträgt ca. 10% des Produktionsvolumens. Sämtliche Schutzrechte am Arbeitsresultat, ins- besondere das Urheberrecht, stehen RS zu, soweit das Arbeitsresultat mittels kreativer Leistungen von RS zustande gekommen ist und nicht von den vom Kunden übergebenen Unterlagen und Daten entnommen ist. Gleiches gilt für die von RS im Rahmen der Auftragserfüllung hergestellten Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Vorlagen, Originale, fotografischen Arbeiten, generierten Daten, Datenaufzeichnungen (Digitalisierung und Datenspeicherung), Datenträger, Stanzformen und Werk- zeuge.
M. Schutzrechte Dritter
Der Besteller übernimmt die Verantwortung dafür, dass durch die Ausführung seines Auftrages oder Werkvertrages nach von ihm beigebrachten Entwürfen, Modellen, Zeichnungen oder Muster etc. Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, nicht verletzt werden.
N. Hilfspersonen und Substituten/Subunternehmer
Sofern nicht anders vereinbart, behält sich RS das Recht vor, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verbindlichkeiten Hilfspersonen und Substituten oder Subunternehmer beizuziehen.
O. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht: schweizerisches Recht und Schweizer Vorschriften sind anwendbar. Ge- richtsstand: Der Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen RS und den Kunden er- wachsenden Streitigkeiten befindet sich in Bern, Schweiz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder eine Luecke enthalten, so bleiben die übri- gen Bestimmungen hiervon unberuehrt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können von ARL jederzeit geandert werden. Es gilt für jede Bestellung der Stand zum jeweiligen Zeitpunkt. Aenderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Bestehen Lücken in diesen Geschäfts- bedingungen, so gilt das OR.
Copyright
Ruhmservice GmbH, 3011 Bern, Schweiz